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Hintergründe

Es geht um Menschenrechte

Einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung von Inklusion markiert die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland im Jahr 2009 in Kraft trat. Damit sind die Forderungen des internationalen Übereinkommens rechtlich verankert. Das reicht allerdings nicht aus. Um Denken und Handeln zu verändern, bedarf es weitaus mehr. Es muss jedem bewusst sein, dass in allen Gesellschaftsbereichen Inklusion gewährleistet werden muss. In allen Lebensbereichen brauchen wir Veränderungen die uns erleben lassen, dass menschliche Vielfalt bereichert.

Unser Fokus: Behinderung und Teilhabe

Der Verein Vielfalt leben konzentriert sich innerhalb der Diskussion um Inklusion auf die Teilhabe von Menschen, die von Benachteiligung und Ausgrenzung betroffen und bedroht sind. Fast zehn Prozent der Deutschen haben offiziell eine Behinderung - von einer wesentlich höheren Dunkelziffer ist auszugehen. Menschen, die im Rollstuhl fahren, sich mit Blindenstock orientieren oder in Gebärdensprache unterhalten, nehmen wir inzwischen schon häufiger als selbstverständlich wahr. Geistige oder psychische Behinderung bleibt jedoch noch oft im Verborgenen.

Unser Fokus: Behinderung und Teilhabe

Der Verein Vielfalt leben konzentriert sich innerhalb der Diskussion um Inklusion auf die Teilhabe von Menschen, die von Benachteiligung und Ausgrenzung betroffen und bedroht sind. Fast zehn Prozent der Deutschen haben offiziell eine Behinderung - von einer wesentlich höheren Dunkelziffer ist auszugehen. Menschen, die im Rollstuhl fahren, sich mit Blindenstock orientieren oder in Gebärdensprache unterhalten, nehmen wir inzwischen schon häufiger als selbstverständlich wahr. Geistige oder psychische Behinderung bleibt jedoch noch oft im Verborgenen.

Unterstützungsangebote

Gesetze wie das Sozialgesetzbuch 9 über „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ oder auch das Sozialgesetzbuch 11, das frühere Sozialhilferecht, gewährleisten Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf Teilhabeleistungen. Teilhabeleistungen sind beispielsweise persönliche Assistenten, die sie im Alltag begleiten. Wichtig bei diesen Teilhabeleistungen ist das Recht der behinderten Menschen auf Selbstbestimmung. Menschen mit Behinderung entscheiden selbst, woran sie und wie sie teilhaben möchten. Sie müssen sich nicht „eingliedern“, nicht Teil einer vorgegebenen Ordnung werden und sich daran anpassen. So soll langfristig das Ziel einer inklusiven Gesellschaft – an der jeder Teil hat, unabhängig von Fähigkeiten, Herkunft, Geschlecht oder Alter – erreicht werden.

Die aktuelle Situation

In Deutschland gibt es zwar Regelungen, Gesetze und Projekte zu Inklusion von Menschen mit Behinderung. Es muss sich aber noch vieles ändern, damit eine gleichberechtigte Gesellschaft Wirklichkeit wird.

Das deutsche Grundgesetz enthält ein Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung. Allerdings enthält es weder das Recht auf schulische und berufliche Bildung noch ein Recht auf Arbeit.

 

Es gibt keine Norm für das Menschsein.
Es ist normal, verschieden zu sein.

Richard v. Weizsäcker